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Rechtsanwalt Gregor Braun studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Das Referendariat absolvierte er in Wiesbaden mit Stationen in Limburg und Frankfurt, wobei er durch die Tätigkeit in einer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei einschlägige Erfahrungen sammelte.

Seine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt begann Herr Braun im Jahr 2009 zunächst im Anstellungsverhältnis und sodann seit dem Jahr 2013 als Partner der Wiesbadener Sozietät Mertes, Lauff & Partner.

Der Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Braun liegt seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in den Gebieten des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie dem Insolvenzrecht.  Zu seinen Mandanten gehören führende mittelständische regionale und überregionale Unternehmen, die vorwiegend in den Bereichen Gebäudeautomation, Kältetechnik, Anlagenbau, branchenspezifischer Softwareentwicklung, Druck und der gezielten Investition und Beteiligung an Drittunternehmen tätig sind. Die Beratungsleistung von Herrn Rechtsanwalt Braun umfasst dabei sowohl die rechtliche Begleitung bei Gründung, Umstrukturierung und Akquisition als auch der Übertragung bestehender Beteiligungen, sowohl im mandanteneigenen Unternehmensverbund, beispielsweise beim Generationswechsel von inhabergeführten Unternehmen, als auch an Dritte.

Der zweite Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Braun liegt von Beginn seiner Anwaltstätigkeit an im Bereich des Insolvenzrechts. Seit 2012 wird er von verschiedenen Insolvenzgerichten selbst regelmäßig zum Sachverständigen und Insolvenzverwalter bestellt. Das insolvenzrechtliche Beratungsspektrum von Herrn Braun umfasst die Konzeption und Umsetzung von Unternehmenssanierungen, gleich ob gerichtlich oder außergerichtlich. Auch die Beratung von Gläubigern von insolventen oder insolvenznahen Unternehmen ist Gegenstand der Tätigkeit von Herrn Braun, insbesondere im Hinblick auf die Abwehr und präventive Vermeidung von Insolvenzanfechtungsansprüchen. Herr Braun berät darüber hinaus Geschäftsführer und Vorstände von insolvenznahen und insolventen Gesellschaften in Fragen der Vermeidung und die Abwehr der persönlichen Haftung des Organs.

Herr Braun berät auch in englischer Sprache.

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